Häufig gestellte Fragen

Alles rund um das Business-Abo bei akf servicelease

Sie haben Fragen zu unseren Business-Abo oder benötigen weitere Informationen? Dann sind Sie hier genau richtig! Von A wie Angebot über L wie Lieferung bis Z wie Zahlung geben wir hier hilfreiche Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Was ist das Mindestalter, um ein Auto anmieten zu können?

Bei der akf servicelease GmbH darf der Mietwagen nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, dem beim Mieter angestellten Berufstätigen in dessen Auftrag sowie von Familienangehörigen bzw. Lebenspartner des Nutzers gelenkt werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer seit mindestens drei Jahren gültigen Fahrerlaubnis, bei Familienangehörigen bzw. Lebenspartnern die gleiche Meldeanschrift sowie ein Mindestalter von 21 Jahren – bei Campingmobilen beträgt das Mindestalter 25 Jahre und erfordert einen Führerschein der Klasse B (alt: Klasse 3) oder einen in Deutschland anerkannten ausländischen Führerschein für PKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht.

Welche Nebenkosten habe ich neben der monatlichen Rate?

Zu Lasten des Mieters gehen insbesondere Treibstoffkosten, AdBlue, Öle, Wasser, Frostschutz, Betriebsstoffe, Fahrzeugwäsche, Mietersatzwagen, Flüssigkeit für die Scheibenwaschanlage und Schmierstoffe zwischen den Inspektionsintervallen.

Wie erfolgt die Erstberechnung?

Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung auf Grundlage von 1/30 der Monatsüberlassung, die sofort fällig gestellt wird.

Wann erfolgt die monatliche Berechnung?

Die Mietzahlung erfolgt monatlich im Voraus und wird vom genannten Konto zum 01. des Monats, in der Regel per SEPA-Mandat, eingezogen.

Wo kann ich ein SEPA Mandat erstellen?

Das SEPA Mandat kann unkompliziert über unser Online-Formular erstellt werden.

Wo kann ich das Fahrzeug übernehmen?

Eine kostenfreie Übernahme/Rücknahme des Mietwagens ist an unseren Logistikstandorten möglich. Optional kann eine vor die Haustürlieferung erfolgen.

Gibt es die Möglichkeit, das Business-Abo zu verlängern?

Grundsätzlich ist dies möglich – sprechen Sie uns an.

Darf das Fahrzeug außer von mir auch von anderen Personen gefahren werden?

Das Fahrzeug darf von allen gegenüber dem Hauptmieter berechtigten Fahrern bewegt werden. Die unentgeltliche Überlassung ist beschränkt auf Dritte, wie der Ehe- bzw. Lebenspartner des Mieters. Alle Bestimmungen dieses Vertrages gegenüber dem Mieter gelten auch für den jeweils berechtigten Fahrer. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietfahrzeug entgeltlich oder leihweise einer weiteren dritten Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Es gelten die aktuellen AVB.

An wen wende ich mich im Falle eines Unfalls?

Bitte kontaktieren Sie zunächst immer die Polizei und dann die akf servicelease GmbH unter +49 202 25727-4215.

Reicht eine telefonische Stellungnahme zu einem Unfall?

Nein, das reicht nicht aus – bitte erstellen Sie immer eine Online Schadenmeldung binnen 24 Stunden.

Wie erfolgt die Rückgabemeldung?

Die Rückgabe zeigt der Mieter dem Vermieter mindestens zehn Bankenarbeitstage zuvor in Textform an unter SL-Langzeitmiete@akf.de – hier werden vollständige Daten benötigt wie amtliches Kennzeichen, Abholadresse, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail Adresse sowie Handynummer). Wir stimmen dann mit Ihnen bzw. Ihrem Nutzer den Abholzeitraum ab. Das Fahrzeug muss vollständig, mit allen gelieferten Ausstattungsmerkmalen (u. a. Gepäckraumrollo, Gepäcknetz usw.) übergeben werden. Hier finden Sie eine Rückgabe-Checkliste.

Wie sauber muss das Fahrzeug bei der Rückgabe sein?

Das Mietobjekt hat sich bei Rückgabe im gleichen Zustand zu befinden wie bei der Übergabe – es muss von außen und innen so sauber sein, dass eine lückenlose Rücknahme erfolgen kann.

Wie werden eventuelle Schäden am Mietwagen nach der Anmietzeit berechnet?

Die Rückgabe zeigt der Mieter dem Vermieter mindestens zehn Bankenarbeitstage zuvor in Textform an. Das Mietobjekt muss in einwandfreiem, betriebsbereitem und gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. Die Parteien erstellen bei der Rückgabe ein Rückgabeprotokoll. Bei nicht nutzungskonformen Schäden oder wird das Mietobjekt in einem nicht vertragsmäßigen Zustand bzw. in einem Zustand, der über das Maß einer üblichen Abnutzung hinausgeht, zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.

Was passiert, wenn die vereinbarten Monatskilometer überschritten werden?

Es erfolgt eine taggenaue Endabrechnung auf Grundlage von 1/30 der Monatsüberlassung sowie eine taggenaue Endabrechnung der geleisteten Kilometer gemäß Mietvertrag (Basis sind der Übergabe- und der Rückgabe-Kilometerstand laut Protokoll). Eine Rückerstattung von Minderkilometern erfolgt nicht.

Sie benötigen für Ihr Mietfahrzeug einen Versicherungsnachweis für das europäische Ausland?

Wir benötigen, um Ihnen eine Vollmacht zur Grenzüberschreitung zu erstellen, Ihre vollständigen Privatdaten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) – dafür füllen Sie bitte unser Online-Formular aus.

Sie haben Fragen zur Tankkarte oder benötigen den Tankkarten PIN?

In unseren Mietwagen steht Ihnen eine Tankkarte der euroShell Deutschland zur Verfügung - Sie müssen nur den individuellen Tankkarten PIN per E-Mail unter sl-autoabo@akf.de anfordern – Voraussetzung ist hier eine schriftliche Freigabe durch Ihre Fuhrparkleitung. Zur Abrechnung legen Sie einfach die entsprechende Tankkarte vor und geben den PIN Code sowie den aktuellen Kilometerstand Ihres Langzeitmietfahrzeuges an.

Das Serviceangebot der Shell Tankkarte lautet ua. über den Einkauf von Schmierstoffen, Wagenpflege oder Kfz-Zubehör sowie Shop-Artikel. Die Shell Tankkarte wird an allen Tankstellen der Marken Shell, OMV, ESSO, AVIA, Westfalen und diversen anderen Marken akzeptiert, an denen man qualitativ hochwertige Kraftstoffe tanken kann. Die euroShell Deutschland hat ab dem 1. Oktober 2015 für Geschäftskunden anstelle des tatsächlich aktuellen Säulenpreises einen Tagesdurchschnittspreis eingeführt, den sogenannten "Profi Preis" – hiernach rechnen wir mit Ihnen ab.

Shell SmartPay: Diese Variante der Bezahlung geben wir in der Langzeitmiete NICHT frei – hier gibt es Sicherheitsbedenken bei Rückgabe des Mietwagens und damit verbunden einen sehr hohen administrativen Aufwand. Es gelten die aktuellen AVB.

Online Dienste

Vernetzte Autos (Online Vernetzung) sind heute ohne Zweifel eine praktische Sache: Den Kilometerstand auf dem Smartphone checken, Türen öffnen und schließen, ein- und ausparken – das alles lässt sich problemlos mit einem Wisch erledigen. Viele Anwendungen haben jedoch auch die Eigenart, ständig im Hintergrund mitzulaufen. So wird etwa der Standort des Fahrzeuges geschickt, obwohl die Navi-App vom Fahrer/Nutzer gar nicht verwendet wird. All diese unbemerkt übermittelten Daten könnten die Firmen/Hersteller dazu nutzen, ein relativ genaues Nutzerprofil zu erstellen. Im Bereich der Online Vernetzung von Mietfahrzeugen haben wir uns daher bei der akf langzeitmiete entschieden, diese Datendienste aus Datenschutzgründen nicht freischalten zu lassen. Laut Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz dürfen personenbezogene Daten nur erhoben werden, wenn die Person eingewilligt hat. Und um einwilligen zu können, muss sie vor Installation der App über die Datensammelei aufgeklärt werden – umfassend und verständlich.

My akf Portal

Das My akf Portal steht unseren Großkunden zur Verfügung – hier gestalten wir die individuelle Preisgestaltung, Sonderaktionen, Verfügbarkeiten sowie alle relevanten Nebenkosten und akf-Inklusive Leistungen, sodass sie als Großkunde direkt aus dem Portal bei uns mit Ihren vereinbarten Mietpreisen Anfragen können.